Bundeskanzler:in und Bundesregierung

Die Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, führt die Geschäfte des Staates. Sie ist das oberste Bundesorgan der vollziehenden Gewalt. Bei ihr laufen die Fäden des politischen Geschehens zusammen. Die Regierung besteht aus Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler sowie den Bundesminister:innen.

Nach oben

Wer bildet die Bundesregierung?

Nach Artikel 62 des Grundgesetzes setzt sich die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern zusammen.

Nach oben

Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler

Die Bundesrepublik wird häufig auch als „Kanzlerdemokratie" bezeichnet, weil das Grundgesetz dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin eine starke Stellung verleiht. Der aktuelle Bundeskanzler ist Olaf Scholz (SPD).

Die starke Position des Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin zeigt sich in den vielen Befugnissen, die dem Amt zustehen. Der Kanzler bzw. die Kanzlerin...

  • bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dafür verantwortlich.
  • legt die Größe des Kabinetts fest.
  • wählt die Bundesminister und Bundesministerinnen aus. So zumindest der formale Vorgang – in der Praxis besprechen die Spitzen der koalierenden Parteien miteinander, wie sie die jeweiligen Ressorts verteilen, und benennen anschließend ihre Kandidat:innen für das jeweilige Amt.
  • entscheidet auch über seinen/ihren Stellvertreter (Artikel 69 GG). Dieses Amt übernimmt eine Bundesministerin oder ein Bundesminister, in der Praxis aus der zweiten koalierenden Partei – oder, wie aktuell, aus der zweitgrößten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist derzeit Vizekanzler.
  • muss einverstanden sein, wenn ein:e Bundesminister:in das Amt verliert.
  • leitet die Geschäfte der Bundesregierung.
  • hat im Verteidigungsfall den Oberbefehl über die Bundeswehr.
  • kann während der Legislaturperiode nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden.
  • kann die Vertrauensfrage stellen.

Das Amt des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin endet automatisch mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestags (Art. 69 II GG). Es kann aber auch enden durch ein erfolgreiches Konstruktives Misstrauenvotum (Art. 67 GG), durch freiwilligen Rücktritt oder den Tod des Kanzlers bzw. der Kanzlerin.

Bundesministerinnen und -minister

Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin schlägt die Bundesminister:innen vor, die dann wiederum vom Bundespräsidenten oder der -präsidentin ernannt werden. Dem aktuellen Kabinett gehörten ursprünglich 16 Bundesminister:innen an.

Nach der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) im November 2024 und den darauf folgenden Rücktritten von Justizminister Marco Buschmann und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (beide ebenfalls FDP) bilden noch 14 Minister:innen mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. Neu ins Kabinett kam Finanzminister Jörg Kukies, zudem leiten Cem Özdemir sowie Volker Wissing jeweils zwei Ministerien.

Alle Ministerinnen und Minister leiten ihr Ministerium selbstständig und eigenverantwortlich. Der Bundeskanzler besitzt jedoch ein Weisungsrecht gegenüber den Ministern und Ministerinnen.

Das aktuelle Bundeskabinett (Stand: November 2024):

  • Bundeskanzler: Olaf Scholz (SPD)
  • Vizekanzler/Minister für Wirtschaft und Klimaschutz: Robert Habeck (Grüne)
  • Minister für Finanzen: Jörg Kukies (SPD, seit 7. November 2024)
  • Ministerin des Innern und für Heimat: Nancy Faeser (SPD)
  • Ministerin des Auswärtigen: Annalena Baerbock (Grüne)
  • Minister der Justiz: Volker Wissing (seit 7. November 2024, parteilos, ehemals FDP)
  • Minister für Arbeit und Soziales: Hubertus Heil (SPD)
  • Minister der Verteidigung: Boris Pistorius (SPD)
  • Minister für Ernährung und Landwirtschaft: Cem Özdemir (Grüne)
  • Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Lisa Paus (Grüne)
  • Minister für Gesundheit: Karl Lauterbach (SPD)
  • Minister für Digitales und Verkehr: Volker Wissing (parteilos, ehemals FDP)
  • Ministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Steffi Lemke (Grüne)
  • Minister für Bildung und Forschung: Cem Özdemir (Grüne, seit 7. November 2024)
  • Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Svenja Schulze (SPD)
  • Ministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Klara Geywitz (SPD)
  • Minister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes: Wolfgang Schmidt (SPD)

Die Amtszeit eines Bundesministers bzw. einer Bundesministerin endet einerseits mit Ablauf des Amts des Bundeskanzlers (Art. 69 II GG). Dieses Amt endet, sobald nach einer Bundestagswahl der neue Bundestag erstmals zusammentritt. Allerdings fordert der Bundespräsident dann in der Regel die alte Regierung auf, geschäftsführend im Amt zu bleiben, bis das Amt des Bundeskanzlers neu besetzt ist. Außerdem endet die Amtszeit als Ministerin oder Minister durch Entlassung auf Vorschlag des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin (Art. 64 I GG), Entlassung auf eigenen Wunsch oder durch den Tod des Ministers.

Welche Aufgaben hat die Bundesregierung?

Als ausführende Gewalt (Exekutive) werden der Bundesregierung vor allem folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Sie setzt den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik um.
  • Sie hat das Recht, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen.
  • Sie ist verantwortlich für die Verwirklichung der Gesetze, die vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden.
  • Sie bietet Lösungen für aktuelle Probleme durch eigene Gesetzesvorschläge.
  • Sie gestaltet die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.

Nach oben

Nach welchen Prinzipien arbeitet die Bundesregierung?

Für das Zusammenspiel in der Bundesregierung sieht das Grundgesetz drei wichtige Arbeitsprinzipien vor. Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett.

  • Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin die Richtliniender Politik und trägt dafür die Verantwortung (Richtlinienkompetenz). Das bedeutet: Er bzw. sie leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. Sie wird vom Bundespräsidenten genehmigt.
     
  • Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzler:in und Minister:innen gemeinsam, wenn über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung diskutiert wird. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Kanzler bzw. die Kanzlerin allerdings Erste:r unter Gleichen. Dies bedeutet: Kommt es zum Streit zwischen den Minister:innen, schlichtet der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin. Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit zu einer Entscheidung finden.
     
  • Nach dem Ressortprinzip leitet jede:r Minister:in seinen bzw. ihren Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin darf deshalb nicht ohne Weiteres in die Befugnisse seiner bzw. ihrer Minister „hineinregieren“. Zugleich muss aber jede:r Minister:in darauf achten, Entscheidungen nur innerhalb des vom Kanzler bzw. von der Kanzlerin vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen.

Nach oben

Nach oben

Nach oben

Letzte Aktualisierung: April 2021, Internetredaktion LpB BW

Cookieeinstellungen
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, eine komfortable Nutzung diese Website zu ermöglichen. Einige Cookies werden ggf. für den Abruf eingebetteter Dienste und Inhalte Dritter (z.B. YouTube) von den jeweiligen Anbietern vorausgesetzt und von diesen gesetzt. Gegebenenfalls werden in diesen Fällen auch personenbezogene Informationen an Dritte übertragen. Bitte entscheiden Sie, welche Kategorien Sie zulassen möchten.