Termine und Fristen

zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Bundestagswahl 2025 wird nach dem vorzeitigen Ende der Ampelkoalition voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Alle wichtigen Fristen und Termine finden Sie in der nachstehenden Übersicht. Wichtig: Aufgrund der vorgezogenen Wahl wurden einige Fristen deutlich verkürzt.

03.09.2017

(21. Tag vor der Wahl)

Spätestens heute muss jeder Wahlberechtige die Wahlbenachrichtigung erhalten. Sie informiert darüber, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und somit zur Wahl gehen kann. Die Benachrichtigung enthält außerdem Angaben zum Ort des Wahlraumes, Barrierefreiheit und Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl 2025

Termin

Ereignis

12.01.2025

(42. Tag vor der Wahl)

Spätestens heute müssen alle Wahlberechtigten bei ihrer Meldebehörde gemeldet sein. Wer aber zwischen dem 12. Januar 2025 und dem 2. Februar 2025 umzieht, kann noch bis zum 2. Februar 2025 beim neuen Wohnort seine Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
02.02.2025

(21. Tag vor der Wahl)

Spätestens heute muss jede und jeder Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung erhalten.

Sie informiert darüber, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und somit zur Wahl gehen kann. Die Benachrichtigung enthält außerdem Angaben zum Ort des Wahlraums und zur Barrierefreiheit sowie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Außerdem müssen Menschen, die nicht automatisch im Wählerverzeichnis stehen, wie Wohnsitzlose oder im Ausland lebende Deutsche, bis heute ihren Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt haben.

21.02.2025
(Freitag vor der Wahl)

Am Freitag vor der Wahl kann bis 18 Uhr noch ein Wahlschein für die Briefwahl bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden.

Eine Briefwahl sollte jedoch so früh wie möglich beantragt werden – idealerweise, sobald die Wahlbenachrichtigung da ist.

23.02.2025
Sonntag
Wahltag

Die Stimmabgabe ist in der Regel ab 8 bis 18 Uhr möglich.

Bis 15 Uhr kann ein Wahlschein in besonderen Fällen – wie zum Beispiel einer plötzlichen Krankheit – beantragt werden.

Bis 18 Uhr spätestens müssen die Wahlbriefe, also die Briefe der Briefwahl, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. 

03.09.2017

(21. Tag vor der Wahl)

Spätestens heute muss jeder Wahlberechtige die Wahlbenachrichtigung erhalten. Sie informiert darüber, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und somit zur Wahl gehen kann. Die Benachrichtigung enthält außerdem Angaben zum Ort des Wahlraumes, Barrierefreiheit und Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

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Alle Termine und Fristen zur Bundestagswahl 2025

TerminEreignis
07.01.2025 18 Uhr
(47. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag – bis 18 Uhr – für die Anzeige der Beteiligung an der Wahl beim Bundeswahlleiter durch Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.

12.01.2025
(42. Tag vor der Wahl)
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind.
14.01.2025
(40. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Feststellung und Bekanntgabe

- welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren;

- welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien durch den Bundeswahlausschuss anzuerkennen sind.

18.01.2025
(36. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Einlegung der Beschwerde einer Partei oder Vereinigung beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert.

20.01.2025 18 Uhr
(34. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag – bis 18 Uhr – für die Einreichung
- der Kreiswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter und
- der Landesliste beim Landeswahlleiter.

23.01.2025
(31. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorgenannte Beschwerde

24.01.2025
(30. Tag vor der Wahl)  

Fristablauf
- für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlags;
- für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die dessen Gültigkeit nicht berühren.

Entscheidung über die Zulassung
- des Kreiswahlausschusses zu Kreiswahlvorschlägen;
- des Landeswahlausschusses zu Landeslisten.

27.01.2025
(27. Tag vor der Wahl)

Letzter Tag für die Einlegung von Beschwerden

- an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages;

- an den Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste.

28.01.2025
(26. Tag vor der Wahl)
Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen
30.01.2025
(24. Tag vor der Wahl)

Letzter Tag für die Entscheidung

- des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags

- des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste

02.02.2025
(21. Tag vor der Wahl)

Letzter Tag für die

- Benachrichtung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis

- Stellung eines Antrags auf Eintrag in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland)

03.02.2025
(20. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung

- der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter;

- der zugelassenen Landeswahlvorschläge durch den Landeswahlleiter.

03.02.2025
(20. Tag vor der Wahl)  

Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses

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Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl die verkürzten Fristen bei der Briefwahlbeachten sollen.

Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist. (Bundeswahlleiterin)

Die meisten Wahlämter beginnen demnach erst zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 mit der Briefwahl, den Abstimmenden bleiben damit nur gut zwei Wochen bis zur Wahl am 23. Februar. Dies liegt daran, dass die Stimmzettel nicht früher gedruckt werden können, weil bis zum 30. Januar noch über mögliche Einsprüche und Beschwerden entschieden wird. Die ganze Mitteilung der Bundeswahlleiterin finden Sie hier.

TerminEreignis
13.02.2025
(10. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
15.02.2025
(8. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an die Kreiswahlleitung gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen
17.02.2025
(6. Tag vor der Wahl)  
Spätester Termin für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren
19.02.2025
(4. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahlleitung über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis.

21.02.2025
(2. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag – bis 15:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen
23.02.2025
(Wahltag)  
  1. Stimmabgabe in der Zeit ab 08:00 bis 18:00 Uhr
  2. bis 15 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 25 Absatz 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
  3. 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
  4. nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin
Ab 24.02.2025
(nach dem Wahltag)  
  1. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung.
  2. Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Feststellung des Bundeswahlausschusses, wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen.
  3. Vorläufige Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch den Landeswahlausschuss und Benachrichtigung dieser durch die Landeswahlleitung.
  4. Ermittlung und abschließende Feststellung des Wahlergebnisses und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung und Benachrichtigung dieser durch die Bundeswahlleiterin.
  5. Öffentliche Bekanntmachung
    1. des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und des Namens der gewählten Person im Wahlkreis durch die Kreiswahlleitung
    2. des endgültigen Wahlergebnisses im Land und der Namen der im Land gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch die Landeswahlleitung
    3. des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet, der Verteilung der Sitze auf die Parteien – gegliedert nach Ländern – sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch die Bundeswahlleiterin
Spätestens am 25.03.2025
(30. Tag nach der Wahl)  
Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages
23.04.2025
(2 Monate nach der Wahl)  
Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleitungen, der Bundeswahlleiterin und der Präsidentin des Bundestages

Quelle: Bundeswahlleiterin (Stand: 2024).
 

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Letzte Aktualisierung: Dezember 2024, Internetredaktion LpB BW

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