Nach der Wahl 2025

Die Schritte bis zur neuen Bundesregierung

Koalitionsgespräche, Konstituierung, Kanzlerwahl

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Denn kaum haben die Bürgerinnen und Bürger am 23. Februar ihre Stimme zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags abgegeben, stellte sich schon die Frage, wer zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin gewählt wird – und wer Präsidentin oder Präsident des Bundestags wird. 

Diese Seite erklärt, wie es nach einer Bundestagswahl weitergeht und welche Schritte nötig sind, bis Deutschland eine neue Bundesregierung hat.

Wann steht das Wahlergebnis endgültig fest?

Erste Prognosen zur Bundestagswahl erschienen am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bereits mit dem Schließen der Wahllokale um 18 Uhr. Diese Prognosen basieretn auf der Befragung von Wählerinnen und Wählern vor den Wahllokalen. Wer sie vor 18 Uhr, also solange die Wahl noch läuft, veröffentlicht, begeht übrigens eine Ordnungswidrigkeit. Mit dieser Regel soll eine Beeinflussung derjenigen Menschen verhindert werden, die noch nicht abgestimmt haben.

Ab 18 Uhr begannen dann die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit dem Auszählen der Stimmen. Die ausgezählten Wahllokale werden dann mit den Prognosen zusammengerechnet und bilden so die Grundlagen für die Hochrechnungen. Diese wurden im Lauf des Abends immer genauer, weil immer mehr Stimmbezirke ausgezählt waren. 

Das vorläufige amtliche Wahlergebnis hat die Bundeswahlleiterin um kurz nach vier Uhr am Morgen des 24. Februar 2025 bekanntgegeben.

Das endgültige Wahlergebnis veröffentlicht die Bundeswahlleiterin dann in der Regel deutlich später. In diesem Fall war es nach der Sitzung des Bundewahlausschusses am Freitag, 14. März 2025. Die Abweichung zum vorläufigen amtlichen Endergebnis war auch in diesem Fall nicht mehr von Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestags. Zum endgültigen Wahlergebnis.

Ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl ist übrigens bis zu zwei Monate nach der Wahl möglich – also bis zum 23. April 2025.

Wann tritt der neue Bundestag zusammen?

Der neue Bundestag muss spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals  zusammentreten. Auch in diesem Jahr wurde diese Frist voll ausgereizt, der Bundestag konstituierte sich am 30. Tag nach der Wahl, dem 25. März. Ungewöhnlich war, dass zwischen der Wahl am 23. Februar und der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags am 25. März noch der alte Bundestag mehrmals zusammenkam: am 13. sowie am 18. März. 

Thema beider Sitzungen war eine Änderung des Grundgesetzes. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU hatten eine Grundgesetzänderung beantragt, um Sondervermögen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Sondervermögen sind nicht Teil des Bundeshaushalts und unterliegen nicht der Schuldenbremse (mehr dazu bei der bpb).

Grundgesetzänderungen sind aber nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Im alten, 20. Bundestag, hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen gemeinsam eine solche Mehrheit. Im neuen, 21. Bundestag, hätte es dagegen noch die Zustimmung von entweder der Linksfraktion oder der AfD-Fraktion gebraucht. Eine Einigung der Fraktionen wäre unwahrscheinlicher geworden. Dies war der Grund, warum ausnahmsweise der alte Bundestag auch nach der Wahl erneut zusammenkam. Klagen gegen dieses Vorgehen wies das Bundesverfassungsgericht zurück.

 

Was passiert bei der konstituierenden Sitzung?

Bei dieser Sitzung wählt das Parlament den Bundestagspräsidenten oder die Bundestagspräsidentin. Protokollarisch ist dies das zweithöchste Amt der Bundesrepublik Deutschland, hinter dem des Bundespräsidenten und noch vor dem des Bundeskanzlers. In der Regel stellt die stärkste Fraktion den Präsidenten oder die Präsidentin. Die Präsidentin des neuen, 21. Bundestags, ist Julia Klöckner (CDU). Sie erhielt bei der Sitzung am 25. März 382 der 630 Stimmen und folgt auf Bärbel Bas (SPD). 

Bis zu dieser Wahl wird die konstituierende Sitzung stets vom Alterspräsidenten oder von der Alterspräsidentin geleitet. Dies ist das dienstälteste Mitglied des Bundestags. Am 25. März 2025 war dies Gregor Gysi (Linke), der – mit einer Unterbrechung – seit 1990 dem Bundestag angehört. 

 

Außerdem wählen die Abgeordneten die stellvertretenden Bundestagspräsidentinnen und -präsidenten sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer. Laut Geschäftsordnung des Bundestags ist jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Bundestags-Präsidium vertreten. Allerdings konnte seit 2017 noch keine Kandidatin und kein Kandidat der AfD die notwendige Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Ähnlich war es zuvor beispielsweise den Grünen ergangen, die von 1983 bis 1990 zwar in Fraktions- und von 1990 bis 1994 in Gruppenstärke im Bundestag vertreten waren, aber nicht im Bundestags-Präsidium. Ein Organstreitverfahren der AfD, mit dem die Partei einen Anspruch auf einen Platz im Bundestagspräsidium durchsetzen wollte, wies das Bundesverfassungsgericht 2022 als „offensichtlich unbegründet“ ab

Zu stellvertretenden Parlamentspräsident:innen gewählt wurden am 25. März: 

  • Andrea Lindholz (Fraktion CDU/CSU)
  • Josephine Ortleb (Fraktion SPD)
  • Omid Nouripour (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  • Bodo Ramelow (Fraktion Die Linke)

Der Kandidat der AfD-Fraktion Gerald Otten verfehlte die absolute Mehrheit. 

Mit der konstituierenden Sitzung des Bundestags endet laut Grundgesetz auch die Amtszeit von Bundeskanzler Olaf Scholz und der gesamten Bundesregierung. Allerdings kann der Bundespräsident, derzeit Frank-Walter Steinmeier, den Bundeskanzler und die Minister:innen dazu verpflichten, die Amtsgeschäfte bis zur Wahl einer neuen Bundesregierung weiterzuführen.

Und wann gibt es eine neue Bundesregierung?

Das hängt ganz vom Wahlergebnis ab und von den handelnden Personen. Nachdem auch bei der Wahl 2025 keine Partei die absolute Mehrheit der Parlamentssitze erhielt, müssen die im Bundestag vertretenen Parteien untereinander ein Bündnis schließen, das von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt wird. Ein solcher Zusammenschluss von zwei oder mehr Parteien für eine gemeinsame Regierung heißt Koalition.

Dazu führen die Parteien in der Regel zunächst Sondierungsgespräche. Dabei klären sie ab, ob es grundsätzlich ausreichend Gemeinsamkeiten für eine Zusammenarbeit gibt oder im Gegenteil unüberwindbare Widerstände. 

Falls die Sondierungsgespräche erfolgversprechend verlaufen, treten die Parteien in Koalitionsverhandlungen. Nach der Wahl 2025 zum Beispiel kam es zwischen CDU, CSU und SPD zunächst zu Sondierungsgesprächen und anschließend zu Koalitionsverhandlungen. Ergebnis der Verhandlungen ist in der Regel ein Koalitionsvertrag, in dem die Parteien ihre Pläne und Grundsätze für die anstehende Regierungszeit festhalten. Auch wenn die Gremien diesem Vertrag in der Regel noch zustimmen und die Parteivorsitzenden ihn unterschreiben, ist dieser Vertrag vor allem eine Absichtserklärung und Richtschnur, aber kein rechtsverbindliches Dokument.

Einen festen Zeitpunkt, bis wann die Bundesregierung stehen muss, gibt es nicht. Nach der Wahl am 24. September 2017 beispielsweise dauerte es fast sechs Monate, bis am 14. März 2018 die neue Regierung vereidigt wurde. Aber natürlich haben die Parteien ein Interesse daran, die Regierung möglichst schnell zu bilden, um möglichst viel Zeit für die Umsetzung ihrer Ideen und Pläne zu haben. Denn das Ende der Legislaturperiode steht fest – spätestens 48 Monate nach der vorangegangenen Wahl wird der Bundestag erneut gewählt.

Wie kommt die neue Bundesregierung dann ins Amt?

Der Bundespräsident spricht mit den Fraktionen und schlägt daraufhin eine Person vor, die der Bundestag zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin wählen kann. Die vorgeschlagene Person braucht die Stimmen der absoluten Mehrheit (mehr als die Hälfte) aller Abgeordneten. Es reicht also nicht einfach die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn zum Beispiel nicht alle Abgeordneten eine Stimme abgeben. Man spricht daher von der sogenannten Kanzlermehrheit.

Wenn diese Mehrheit zustande kommt, ernennt der Bundespräsident die entsprechende Person zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin. Außerdem ernennt der Bundespräsident noch diejenigen Bundesministerinnen und -minister, die der Kanzler oder die Kanzlerin vorschlägt. Welche Ministerien es geben soll und welche Partei welches Ministerium besetzt, legen die Parteien vorab in den Koalitionsverhandlungen fest. Die entsprechenden Ministerinnen und Minister benennen die Parteien jeweils selbst.

Man braucht übrigens kein Bundestagsmandat, um Bundeskanzler:in oder Minister:in zu werden. Es reicht, 18 Jahre alt zu sein und die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben.

Was passiert, wenn die Kanzlermehrheit im Bundestag nicht zustande kommt?

Wenn weniger Abgeordnete als die absolute Mehrheit der Abgeordneten für die Person stimmen, die der Bundespräsident vorschlägt, gibt es ein festgelegtes Prozedere: Dann hat der Bundestag zwei Wochen Zeit, um diese Person oder jemand anders mit absoluter Mehrheit zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin zu wählen. Wie oft in dieser Zeit abgestimmt wird, kann der Bundestag selbst entscheiden.

Wenn auch in diesen zwei Wochen niemand die Kanzlermehrheit erhält, wählt der Bundestag laut Grundgesetz „unverzüglich“ nach Ablauf der Frist erneut. Bekommt dann jemand die absolute Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten, ernennt der Bundespräsident diese Person zum Kanzler oder zur Kanzlerin. 

Wenn aber auch das nicht klappt, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten: Entweder er ernennt die Person, die am meisten Stimmen bekommen hat, auch wenn es nur eine relative und keine absolute Mehrheit war und der entsprechende Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin Schwierigkeiten haben dürfte, eine stabile Regierung zu bilden. Die zweite Möglichkeit ist: Er ruft Neuwahlen aus. Die müssten dann spätestens 60 Tage nach dem Ausrufen der Neuwahlen stattfinden.

Was ist mit den Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind?

Die Abgeordneten dieser Parteien haben die Aufgabe, die Arbeit der Regierungskoalition zu kontrollieren und zum Beispiel mit eigenen Ideen Vorschläge zur Verbesserung zu machen. Man nennt diese Parteien Opposition. Die größte Partei, die nicht Teil der Regierung ist, heißt Oppositionsführerin. Ein Abgeordneter dieser Partei antwortet zum Beispiel traditionell als erster auf eine Regierungserklärung.

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